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Beratung, Selbstfindung, Hintergründe.



Wegweiser: Eine Übersicht

 
Ob man transsexuell ist oder nicht, kann man letztlich nur für sich selbst entscheiden. Auch wenn man sich dessen sicher zu sein glaubt, können die Konsequenzen, die man für sich aus dieser Erkenntnis zieht, individuell sehr unterschiedlich sein.

Manche finden ihren eigenen Standpunkt außerhalb der Geschlechterrollen und setzen sich zum Teil auch politisch für deren Auflösung ein. Andere haben den sehr starken Wunsch, ihren Körper und/oder ihr soziales Geschlecht grundlegend zu verändern und möglichst eindeutig dem "anderen" Geschlecht anzugehören.

Oft ist es ein sehr langer Prozess, bis man seinen eigenen Standpunkt und die für einen selbst stimmigen Lösungen gefunden hat. Hilfe dazu gibt es bei Psychologen und Psychiatern, aber auch bei anderen Betroffenen.

Ziemlich deutliche Antworten darauf, ob der Wunsch nach einem Geschlechtswechsel auch tragfähig umzusetzen ist, gibt wohl der gelebte Alltag: Der sogenannte "Alltagstest" ist daher ein wichtiger Bestandteil des meist therapeutisch begleiteten Selbstfindungsprozesses. Darin klärt sich, ob die empfundene Identität auch im täglichen Umgang lebbar wird, ob der Wunsch nach einem Wechsel des gelebten Geschlechts weiter besteht und welche medizinischen und juristischen Maßnahmen man für sich selbst anstrebt.

Verschiedene Schritte sind zu bewältigen, bis das Leben in der neuen Form erreicht ist.

Psychologische/Psychiatrische Begleitung
Bevor nachhaltige und unumkehrbare medizinische Maßnahmen eingeleitet werden, sollten die psychische Situation gut ausgelotet und andere Probleme ausgeschlossen sein. Üblicherweise wird schon allein zur Feststellung des "Krankheitswertes", der erst eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen rechtfertigt, eine 1 1/2-jährige Begleitung gefordert. Diese Zeit gibt Gelegenheit zur Selbstreflexion; in ihrem Verlauf können die medizinischen Maßnahmen schrittweise eingeleitet werden.

Das juristische Verfahren
Nach dem deutschen Transsexuellengesetz (TSG) kann man den Vornamen an das neue Geschlecht anpassen und in allen Papieren ändern lassen. Voraussetzung ist, daß man "seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht", im entsprechenden Geschlecht zu leben. Zwei voneinander unabhängige Gutachten sollen bestätigen, daß "mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird."

Zur Zeit ist die Rechtslage so, daß mit der Vornamensänderung auch die Geschlechtszugehörigkeit geändert werden kann. Operationen oder die dauerhafte Sterilität, wie sie vom TSG noch gefordert wurde, sind heute nicht mehr erforderlich.

Der formlose Antrag auf Vornamens- und Personenstandsänderung sind beim dem Amtsgericht am Sitz des für den Wohnort zuständigen Landgerichts einzureichen.


Die medizinischen Möglichkeiten

Für Mann-zu-Frau-Transsexuelle

Mit der Gabe weiblicher Hormone beginnt eine langsame Verweiblichung des Körpers: Haut und Fettverteilung ändern sich, Brüste beginnen, zu wachsen und die Behaarung am Körper geht meist zurück. Auf Sexualität und Psyche haben die Hormone eine beruhigende und meist als angenehm empfundene Wirkung. Die Kopfhaare können wieder ein wenig reichlicher wachsen. Bei der Bartbehaarung ist in der Regel keine Änderung zu erkennen, sie ist nur durch eine oft langwierige Epilationsbehandlung (per Laser oder Nadel) zu entfernen.
Die aktuellen Operationstechniken zur Umgestaltung des Genitals erlauben eine recht gute Annäherung an das natürliche Vorbild. Zur weiteren Angleichung an das weibliche Geschlecht können verschiedene kosmetische Operationen wie zum Beispiel Brustvergrößerungen durchgeführt werden. Die Stimme ändert sich durch die Hormone nicht, kann aber durch Training verändert werden.

Für Frau-zu-Mann-Transsexuelle
Männliche Hormone bringen eine deutliche Vermännlichung mit sich: Stimmbruch, Haarwuchs, Muskelaufbau, Veränderungen der Haut und der Gesichtszüge. Nach einiger Zeit der Hormontherapie wird damit meist ein deutlich männliches Auftreten erreicht. Operativ können Busen, Gebärmutter und Eierstöcke entfernt werden. Da sich der Aufbau eines männlichen Genitals sehr schwierig gestaltet, verzichten viele transsexuelle Männer auf diesen Schritt. Er ist für die juristische Anerkennung als Mann nicht erforderlich. Ein kleiner, funktionaler Penis kann durch eine Vergrößerung der Klitoris erreicht werden ("Klitorispenoid"), ein größerer läßt sich durch Transplantation eines Hautlappens (vorwiegend aus dem Unterarm) erzielen. Beide Lösungen können das Urinieren im Stehen möglich machen.

Die Kosten
Transsexualität ist als "Störung mit Krankheitswert" praktisch als Krankheit anerkannt. Ist die Diagnose gestellt, sind die Krankenkassen zu einer Übernahme der medizinisch notwendigen Leistungen verpflichtet. Dazu zählen Psychotherapie ebenso wie Hormonbehandlung und die wichtigsten Operationen. Gegebenenfalls entscheiden Gutachten, welche Leistungen (wie etwa kosmetische Operationen) als medizinisch notwendig und damit als leistungspflichtig anzusehen sind.

Kontakte zu anderen Transsexuellen
Viele Transsexuelle wollen nichts mit einer bunten "Szene" zu tun haben und haben durchaus zu Recht die Befürchtung, hier in ihrem Weg beeinflußt zu werden. Leider kommt es immer wieder vor, daß neue Ratsuchende in der Selbsthilfeszene geradezu auf den Weg einer Geschlechtsumwandlung gedrängt werden und keine differenzierte Beratung unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile erfahren.

Andererseits zeigt die Erfahrung, daß der Kontakt mit Mitbetroffenen gut tut, Druck aus einer schwierigen Situation nimmt und der Erfahrungsaustausch hilft, die vielfältigen medizinischen und juristischen Fragen besser zu lösen.

So muß der oder die Einzelne entscheiden, was der Kontakt bringen kann. Kontaktadressen zu den Selbsthilfegruppen finden sich hier.